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Ratgeber Stand: 4 Min. Lesezeit

Grundbuchauszug online abrufen: Kosten & Inhalt 2026

Das Wichtigste in Kürze

Einen Grundbuchauszug rufst du online über JustizOnline oder eine Verrechnungsstelle ab, der aktuelle Vollauszug kostet 4,89 €. Eigentümer bekommen den Auszug ihrer eigenen Liegenschaft seit 1. Oktober 2026 kostenlos. Er zeigt in drei Teilen, dem A-, B- und C-Blatt, das Grundstück, die Eigentümer und alle Lasten.

4,89 €aktueller Vollauszug online
0 €eigene Liegenschaft für Eigentümer
3 BlätterA · B · C

Auf einen Blick

Aktueller Vollauszug
4,89 €
Teilauszug (nur A-, B- oder C-Blatt)
2,60 €
Historischer Auszug
2,44 € (5 Jahre) bzw. 5,80 €
Urkunde aus der Urkundensammlung
1,52 € je Stück
Auszug beim Bezirksgericht
19 €
Beglaubigter Auszug
beim Notar

Wem gehört die Wohnung, gibt es noch einen Kredit darauf, hat jemand ein Wohnrecht? Das alles steht im Grundbuch. Den Auszug daraus holst du dir in wenigen Minuten selbst. Hier liest du, wie das geht, was er kostet und wie du ihn richtig liest.

Online in Minuten

Über JustizOnline oder eine autorisierte Verrechnungsstelle.

Gratis für Eigentümer

Den Auszug der eigenen Liegenschaft gibt es ohne Gebühr.

Öffentlich

Jede Person darf ins Grundbuch schauen, auch Käufer und Banken.

Beglaubigt

Brauchst du ihn für eine Behörde, holst du ihn beim Notar.

Grundbuchauszug online abrufen: so geht's

Die Daten aus Grundbuch und Kataster stellt das Justizministerium über JustizOnline bereit. Denselben Zugang bieten vom Ministerium autorisierte Verrechnungsstellen wie MANZ, die dafür zusätzlich ein eigenes Entgelt verlangen.

  1. Portal öffnen: JustizOnline oder eine Verrechnungsstelle.
  2. Liegenschaft finden: am schnellsten mit Katastralgemeinde (KG) und Einlagezahl (EZ). Beide stehen in deinem Kaufvertrag. Kennst du sie nicht, hilft die Adresssuche.
  3. Auszug wählen: den Vollauszug mit allen drei Blättern, einen Teilauszug mit nur einem Blatt oder einen historischen Auszug, der auch gelöschte Eintragungen zeigt.
  4. Abrufen und speichern: Der Auszug zeigt den Stand zum Zeitpunkt der Abfrage.

Lieber persönlich? Beim Bezirksgericht bekommst du den Auszug ebenfalls. Eine beglaubigte Fassung, etwa für eine Behörde, stellt dir ein Notar aus.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren legt das Gerichtsgebührengesetz fest, sie gelten in ganz Österreich, also auch in Wien und Niederösterreich:

AbfrageGebühr
Aktueller Vollauszug (A-, B- und C-Blatt)4,89 €
Teilauszug (ein Blatt)2,60 €
Historischer Auszug, letzte 5 Jahre2,44 €
Historischer Auszug, ohne zeitliche Grenze5,80 €
Urkunde aus der Urkundensammlung, je Stück1,52 €
Plombe (letzte Tagebuchzahl)0,61 €
Adresssuche, bis 10 Treffer1,52 €
Auszug beim Bezirksgericht19 €
Eigene Liegenschaft für Eigentümer (JustizOnline)0 €

Stand Oktober 2026 laut oesterreich.gv.at. Verrechnungsstellen verrechnen zusätzlich ihr eigenes Entgelt, darum siehst du im Netz oft höhere Preise.

Rechenbeispiel: Ein Vollauszug plus zwei Urkunden, etwa Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten, kosten zusammen 7,93 €.

Gratis-Auszug für Eigentümer: was gilt

Seit 1. Oktober 2026 rufen Eigentümer den Auszug ihrer eigenen Liegenschaft kostenlos über JustizOnline ab. Bei Verrechnungsstellen und für fremde Liegenschaften gilt das nicht.

Bei Miteigentum, etwa gemeinsam mit dem Partner oder in einer Erbengemeinschaft, ist die Abfrage nur unter deinem eigenen Eigentümernamen gratis. Alles, was darüber hinausgeht, kostet die normale Gerichtsgebühr.

Was steht im Grundbuchauszug? A-, B- und C-Blatt erklärt

Jede Liegenschaft hat eine eigene Einlagezahl. Im Kopf des Auszugs stehen Katastralgemeinde, Einlagezahl und das zuständige Bezirksgericht, darunter folgen drei Blätter.

Musterauszug aus dem Grundbuch: A-Blatt mit Grundstücksnummer, Nutzung, Fläche und Adresse
A-Blatt (Gutsbestand) – Musterauszug mit erfundenen Daten.

A-Blatt, der Gutsbestand: Im Teil A1 stehen die Grundstücke mit Nummer, Nutzung, Fläche und Adresse. Im Teil A2 stehen Rechte, die mit der Liegenschaft verbunden sind, zum Beispiel ein Geh- und Fahrrecht über das Nachbargrundstück.

Musterauszug aus dem Grundbuch: B-Blatt mit Eigentümer, Anteil und Erwerbsgrund
B-Blatt (Eigentum) – Musterauszug mit erfundenen Daten.

B-Blatt, das Eigentum: Hier steht, wem die Liegenschaft gehört: Name, Geburtsdatum, Anteil und der Grund des Erwerbs, etwa Kaufvertrag, Schenkung oder Einantwortung nach einem Erbe. Bei einer Eigentumswohnung ist der Anteil ein Bruch wie 87/2450. Er ergibt sich aus dem Nutzwertgutachten, dazu kommt der Vermerk, an welcher Wohnung das Wohnungseigentum besteht.

Musterauszug aus dem Grundbuch: C-Blatt mit Pfandrecht und Dienstbarkeit der Wohnung
C-Blatt (Lasten) – Musterauszug mit erfundenen Daten.

C-Blatt, die Lasten: Pfandrechte für Kredite mit dem Höchstbetrag, Dienstbarkeiten wie ein Wohnrecht, Vorkaufsrechte sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote. Beim Verkauf ist das das wichtigste Blatt.

Grundbuchauszug lesen: Tagebuchzahl, Rang und Plombe

  • Tagebuchzahl (TZ): Jede Eintragung trägt die Zahl des Antrags, etwa 1234/2015. Mit ihr findest du die zugehörige Urkunde in der Urkundensammlung, also den Kaufvertrag oder die Pfandurkunde.
  • Rang: Die Reihenfolge der Lasten richtet sich danach, wann der Antrag beim Grundbuchsgericht eingelangt ist. Das zählt vor allem, wenn mehrere Pfandrechte eingetragen sind.
  • Plombe: Sie zeigt, dass gerade ein Antrag zu dieser Liegenschaft bearbeitet wird. Der Auszug ist dann noch nicht auf dem neuesten Stand.

Grundbuchauszug beim Verkauf: das solltest du prüfen

Hol dir den Auszug, bevor du inserierst. Käufer, Bank und Notar sehen ohnehin selbst hinein, Überraschungen bemerkst du so vor ihnen.

  • B-Blatt: Stimmen Namen und Anteile? Nach einem Erbe oder einer Scheidung ist das nicht immer der Fall.
  • C-Blatt: Ist ein Pfandrecht eingetragen, braucht es zur Löschung eine Löschungsquittung der Bank. Ein Wohnrecht oder Vorkaufsrecht klärst du am besten früh mit Notar oder Anwalt.
  • Plombe: Läuft noch ein Antrag, frag nach, worum es geht.
  • Urkunden: Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten liegen in der Urkundensammlung und gehören zu den Unterlagen für Käufer. Welche du sonst noch brauchst, steht in unserer Checkliste für den Wohnungsverkauf.

Was die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch kostet, liest du im Beitrag Grundbuch: Gebührenbefreiung für Eigenheimkäufer ist ausgelaufen.

Unser Tipp

Schau dir vor dem Verkauf vor allem dein C-Blatt an. Ein Vorkaufsrecht oder ein Wohnrecht fällt sonst erst beim Notar auf. Ist dir ein Eintrag unklar, schauen wir ihn gerne gemeinsam mit dir an.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Online über JustizOnline oder eine autorisierte Verrechnungsstelle, persönlich beim Bezirksgericht. Eine beglaubigte Fassung für Behörden bekommst du beim Notar.

Was kostet ein Grundbuchauszug in Österreich?

Der aktuelle Vollauszug kostet online 4,89 €, beim Bezirksgericht 19 €. Für die eigene Liegenschaft zahlen Eigentümer über JustizOnline nichts.

Wie finde ich die Einlagezahl meiner Wohnung?

Katastralgemeinde und Einlagezahl stehen im Kaufvertrag. Ohne diese Angaben findest du die Liegenschaft über die Adresssuche.

Was ist der Unterschied zwischen Vollauszug, Teilauszug und historischem Auszug?

Der Vollauszug enthält A-, B- und C-Blatt, ein Teilauszug nur eines davon. Der historische Auszug zeigt zusätzlich gelöschte Eintragungen, etwa frühere Eigentümer oder getilgte Pfandrechte.

Brauche ich für den Verkauf einen beglaubigten Grundbuchauszug?

In der Regel nicht. Notar, Käufer und Bank können das Grundbuch selbst einsehen, weil es öffentlich ist. Eine beglaubigte Fassung brauchst du nur, wenn eine Behörde sie verlangt.

Quellen

  1. Grundbuchsabfrage über das Internet – oesterreich.gv.at, Stand 1. Oktober 2026
  2. Kosten eines Grundbuchsauszugs – oesterreich.gv.at, Stand 1. Oktober 2026
  3. Grundbuchseinsicht – oesterreich.gv.at, Stand 1. Juli 2026
  4. Grundbuchauszug der eigenen Liegenschaft ist künftig kostenlos – Der Standard, Stand 18. Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.

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