Wem gehört die Wohnung, gibt es noch einen Kredit darauf, hat jemand ein Wohnrecht? Das alles steht im Grundbuch. Den Auszug daraus holst du dir in wenigen Minuten selbst. Hier liest du, wie das geht, was er kostet und wie du ihn richtig liest.
Online in Minuten
Über JustizOnline oder eine autorisierte Verrechnungsstelle.
Gratis für Eigentümer
Den Auszug der eigenen Liegenschaft gibt es ohne Gebühr.
Öffentlich
Jede Person darf ins Grundbuch schauen, auch Käufer und Banken.
Beglaubigt
Brauchst du ihn für eine Behörde, holst du ihn beim Notar.
Grundbuchauszug online abrufen: so geht's
Die Daten aus Grundbuch und Kataster stellt das Justizministerium über JustizOnline bereit. Denselben Zugang bieten vom Ministerium autorisierte Verrechnungsstellen wie MANZ, die dafür zusätzlich ein eigenes Entgelt verlangen.
- Portal öffnen: JustizOnline oder eine Verrechnungsstelle.
- Liegenschaft finden: am schnellsten mit Katastralgemeinde (KG) und Einlagezahl (EZ). Beide stehen in deinem Kaufvertrag. Kennst du sie nicht, hilft die Adresssuche.
- Auszug wählen: den Vollauszug mit allen drei Blättern, einen Teilauszug mit nur einem Blatt oder einen historischen Auszug, der auch gelöschte Eintragungen zeigt.
- Abrufen und speichern: Der Auszug zeigt den Stand zum Zeitpunkt der Abfrage.
Lieber persönlich? Beim Bezirksgericht bekommst du den Auszug ebenfalls. Eine beglaubigte Fassung, etwa für eine Behörde, stellt dir ein Notar aus.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren legt das Gerichtsgebührengesetz fest, sie gelten in ganz Österreich, also auch in Wien und Niederösterreich:
| Abfrage | Gebühr |
|---|---|
| Aktueller Vollauszug (A-, B- und C-Blatt) | 4,89 € |
| Teilauszug (ein Blatt) | 2,60 € |
| Historischer Auszug, letzte 5 Jahre | 2,44 € |
| Historischer Auszug, ohne zeitliche Grenze | 5,80 € |
| Urkunde aus der Urkundensammlung, je Stück | 1,52 € |
| Plombe (letzte Tagebuchzahl) | 0,61 € |
| Adresssuche, bis 10 Treffer | 1,52 € |
| Auszug beim Bezirksgericht | 19 € |
| Eigene Liegenschaft für Eigentümer (JustizOnline) | 0 € |
Stand Oktober 2026 laut oesterreich.gv.at. Verrechnungsstellen verrechnen zusätzlich ihr eigenes Entgelt, darum siehst du im Netz oft höhere Preise.
Rechenbeispiel: Ein Vollauszug plus zwei Urkunden, etwa Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten, kosten zusammen 7,93 €.
Gratis-Auszug für Eigentümer: was gilt
Seit 1. Oktober 2026 rufen Eigentümer den Auszug ihrer eigenen Liegenschaft kostenlos über JustizOnline ab. Bei Verrechnungsstellen und für fremde Liegenschaften gilt das nicht.
Bei Miteigentum, etwa gemeinsam mit dem Partner oder in einer Erbengemeinschaft, ist die Abfrage nur unter deinem eigenen Eigentümernamen gratis. Alles, was darüber hinausgeht, kostet die normale Gerichtsgebühr.
Was steht im Grundbuchauszug? A-, B- und C-Blatt erklärt
Jede Liegenschaft hat eine eigene Einlagezahl. Im Kopf des Auszugs stehen Katastralgemeinde, Einlagezahl und das zuständige Bezirksgericht, darunter folgen drei Blätter.

A-Blatt, der Gutsbestand: Im Teil A1 stehen die Grundstücke mit Nummer, Nutzung, Fläche und Adresse. Im Teil A2 stehen Rechte, die mit der Liegenschaft verbunden sind, zum Beispiel ein Geh- und Fahrrecht über das Nachbargrundstück.

B-Blatt, das Eigentum: Hier steht, wem die Liegenschaft gehört: Name, Geburtsdatum, Anteil und der Grund des Erwerbs, etwa Kaufvertrag, Schenkung oder Einantwortung nach einem Erbe. Bei einer Eigentumswohnung ist der Anteil ein Bruch wie 87/2450. Er ergibt sich aus dem Nutzwertgutachten, dazu kommt der Vermerk, an welcher Wohnung das Wohnungseigentum besteht.

C-Blatt, die Lasten: Pfandrechte für Kredite mit dem Höchstbetrag, Dienstbarkeiten wie ein Wohnrecht, Vorkaufsrechte sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote. Beim Verkauf ist das das wichtigste Blatt.
Grundbuchauszug lesen: Tagebuchzahl, Rang und Plombe
- Tagebuchzahl (TZ): Jede Eintragung trägt die Zahl des Antrags, etwa 1234/2015. Mit ihr findest du die zugehörige Urkunde in der Urkundensammlung, also den Kaufvertrag oder die Pfandurkunde.
- Rang: Die Reihenfolge der Lasten richtet sich danach, wann der Antrag beim Grundbuchsgericht eingelangt ist. Das zählt vor allem, wenn mehrere Pfandrechte eingetragen sind.
- Plombe: Sie zeigt, dass gerade ein Antrag zu dieser Liegenschaft bearbeitet wird. Der Auszug ist dann noch nicht auf dem neuesten Stand.
Grundbuchauszug beim Verkauf: das solltest du prüfen
Hol dir den Auszug, bevor du inserierst. Käufer, Bank und Notar sehen ohnehin selbst hinein, Überraschungen bemerkst du so vor ihnen.
- B-Blatt: Stimmen Namen und Anteile? Nach einem Erbe oder einer Scheidung ist das nicht immer der Fall.
- C-Blatt: Ist ein Pfandrecht eingetragen, braucht es zur Löschung eine Löschungsquittung der Bank. Ein Wohnrecht oder Vorkaufsrecht klärst du am besten früh mit Notar oder Anwalt.
- Plombe: Läuft noch ein Antrag, frag nach, worum es geht.
- Urkunden: Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten liegen in der Urkundensammlung und gehören zu den Unterlagen für Käufer. Welche du sonst noch brauchst, steht in unserer Checkliste für den Wohnungsverkauf.
Was die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch kostet, liest du im Beitrag Grundbuch: Gebührenbefreiung für Eigenheimkäufer ist ausgelaufen.
Schau dir vor dem Verkauf vor allem dein C-Blatt an. Ein Vorkaufsrecht oder ein Wohnrecht fällt sonst erst beim Notar auf. Ist dir ein Eintrag unklar, schauen wir ihn gerne gemeinsam mit dir an.



