Immobilie geerbt · Wien & NÖ
Ein Erbe bringt Fragen mit sich, oft in einer schwierigen Zeit: Behalten oder verkaufen? Was kostet das? Wie einigen wir uns als Erbengemeinschaft? Wir erklären dir alles in Ruhe – und übernehmen den Verkauf, wenn du das möchtest.
5,062 Google-BewertungenKurz gesagt
Eine geerbte Immobilie verkaufst du in der Regel, nachdem das Verlassenschaftsverfahren mit der Einantwortung abgeschlossen ist und du im Grundbuch stehst. Beim Erben fällt Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif an (0,5 % / 2 % / 3,5 % vom Grundstückswert). Beim Verkauf zählen Anschaffungszeitpunkt und -kosten des Verstorbenen – bei Altvermögen gilt eine Pauschale, die ab 2027 steigt.
Der Weg zum Verkauf
So läuft es in den meisten Fällen ab – wir begleiten dich ab dem Punkt, an dem du uns brauchst.
Das Bezirksgericht beauftragt einen Notar als Gerichtskommissär. Er erhebt das Vermögen und klärt die Erbantrittserklärungen.
Mit dem Einantwortungsbeschluss steht fest, wer was erbt.
Die Erben werden auf Basis der Einantwortung als Eigentümer eingetragen.
Behalten, vermieten oder verkaufen? Wir bewerten die Immobilie kostenlos, damit ihr auf Basis echter Zahlen entscheidet.
Präsentation, Vermarktung, Verhandlung und Kaufvertrag – wie bei jedem anderen Verkauf, nur mit besonderem Fingerspitzengefühl.

Steuern beim Erben
Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich derzeit nicht – wohl aber die Grunderwerbsteuer, wenn eine Immobilie vererbt wird. Für unentgeltliche Erwerbe gilt der Stufentarif: 0,5 % auf die ersten 250.000 €, 2 % auf die nächsten 150.000 € und 3,5 % darüber – berechnet vom Grundstückswert. Dazu kommt die Eintragung ins Grundbuch.

Steuern beim Verkauf
Verkaufst du die geerbte Immobilie, fällt grundsätzlich Immobilienertragsteuer an. Weil du unentgeltlich erworben hast, zählen Anschaffungszeitpunkt und -kosten des Verstorbenen.
Hat der Verstorbene die Immobilie vor April 2002 erworben, gilt meist die Altvermögen-Pauschale: bis Ende 2026 effektiv 4,2 % des Verkaufspreises, ab 1. Jänner 2027 6 %. Bei 400.000 € Verkaufspreis sind das 7.200 € Unterschied. Die Hauptwohnsitzbefreiung greift nur, wenn du selbst lange genug dort gewohnt hast.

Erbengemeinschaft? Wir moderieren.
Wenn mehrere erben, müssen sich alle einig sein. Eine neutrale, ehrliche Bewertung ist oft der Schlüssel zu einer fairen Lösung – ob gemeinsamer Verkauf oder Übernahme durch einen der Erben.
Kostenlose BewertungErbengemeinschaft
Wenn mehrere erben, gibt es im Wesentlichen drei Möglichkeiten:
Alle Erben verkaufen gemeinsam und teilen den Erlös nach ihren Quoten. Oft die einfachste und fairste Lösung.
Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus. Eine neutrale Bewertung ist dafür die beste Grundlage.
Als letzter Schritt kann eine Teilung gerichtlich verlangt werden. Das dauert und kostet – eine Einigung ist fast immer besser.
Checkliste für Erben
Gerade in den ersten Wochen hilft eine klare Liste.

Behalten oder verkaufen?
Behalten heißt: laufende Kosten, Instandhaltung, vielleicht Vermietung mit allen Pflichten. Verkaufen heißt: Kapital freisetzen und Klarheit schaffen – oft auch innerhalb der Familie.
Wir rechnen beide Wege mit dir durch: realistischer Verkaufspreis, Steuer, Kosten und was am Ende übrig bleibt. Ohne Druck – die Entscheidung liegt bei dir.

Vermietet geerbt
Erbst du eine vermietete Wohnung, trittst du als Vermieter in den bestehenden Mietvertrag ein – mit allen Rechten und Pflichten. Viele Erben möchten diese Verantwortung nicht übernehmen.
Eine vermietete Wohnung lässt sich gut an Anleger verkaufen. Wir bereiten Mietvertrag, Miethöhe und Zustand so auf, dass Käufer schnell eine Entscheidung treffen können.
FAQ
Deine Frage ist nicht dabei? Ruf uns an oder schreib uns – wir antworten persönlich.
Frage stellenNein, derzeit nicht. Wird eine Immobilie vererbt, fällt aber Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif an: 0,5 % auf die ersten 250.000 €, 2 % auf die nächsten 150.000 € und 3,5 % darüber, berechnet vom Grundstückswert.
In der Regel, sobald das Verlassenschaftsverfahren mit der Einantwortung abgeschlossen ist und du im Grundbuch eingetragen bist.
Immobilienertragsteuer. Maßgeblich sind Anschaffungszeitpunkt und -kosten des Verstorbenen. Bei Altvermögen gilt eine Pauschale – bis Ende 2026 effektiv 4,2 %, ab 2027 6 % des Verkaufspreises.
Dann hilft oft eine neutrale Bewertung als gemeinsame Basis. Möglich ist ein gemeinsamer Verkauf oder die Übernahme der Anteile durch einen Erben.
Ja – wir organisieren auf Wunsch alles rund um die Übergabe mit, damit du dich nicht um jedes Detail kümmern musst.
Persönlich · schnell · unkompliziertKontakt
Egal ob du verkaufen oder erst einmal wissen willst, was deine Immobilie wert ist – wir sind nur eine Nachricht entfernt und melden uns persönlich.
Rechtliche Grundlagen & Quellen
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.