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Ratgeber Stand: 2 Min. Lesezeit

Immobilie geerbt: Was du beim Verkauf wissen musst

Das Wichtigste in Kürze

Eine geerbte Immobilie verkaufst du in der Regel, nachdem das Verlassenschaftsverfahren mit der Einantwortung abgeschlossen ist und du im Grundbuch stehst. Für die Steuer beim Verkauf zählt der Kaufzeitpunkt des Verstorbenen: Stammt die Immobilie aus der Zeit vor April 2002, gilt meist die Altvermögen-Pauschale – ab 2027 allerdings höher.

0,5 %Grunderwerbsteuer auf die ersten 250.000 € beim Erben
4,2 %ImmoESt bei Altvermögen – bis Ende 2026
6 %ImmoESt bei Altvermögen – ab 2027

Auf einen Blick

Wer führt das Verfahren
ein Notar als Gerichtskommissär
Abschluss
Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichts
Grundbuch
Eintragung der Erben auf Basis der Einantwortung
Grunderwerbsteuer beim Erben
Stufentarif: 0,5 % bis 250.000 €, 2 % bis 400.000 €, darüber 3,5 % – vom Grundstückswert
Steuer beim Verkauf
maßgeblich ist der Erwerb durch den Verstorbenen
Altvermögen
ab 2027 effektiv 6 % statt 4,2 % des Verkaufspreises

Schritt 1: das Verlassenschaftsverfahren

Nach einem Todesfall beauftragt das Bezirksgericht einen Notar als Gerichtskommissär. Er erhebt das Vermögen, klärt mit den Erben die Erbantrittserklärungen und bereitet die Einantwortung vor. Mit dem Einantwortungsbeschluss steht fest, wer was erbt.

Schritt 2: Eintragung im Grundbuch

Auf Basis der Einantwortung werden die Erben als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Ab dann kannst du die Immobilie ganz normal verkaufen. Erben mehrere, müssen sich alle einig sein – oder einer übernimmt die Anteile der anderen.

Welche Steuern fallen an?

  • Beim Erben: Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif – 0,5 % auf die ersten 250.000 €, 2 % auf die nächsten 150.000 € und 3,5 % darüber, berechnet vom Grundstückswert.
  • Beim Verkauf: Immobilienertragsteuer. Weil du die Immobilie unentgeltlich erworben hast, zählen Anschaffungszeitpunkt und -kosten des Verstorbenen.
  • Altvermögen: Hat der Verstorbene vor April 2002 gekauft, gilt meist die Pauschale – bis Ende 2026 effektiv 4,2 %, ab 2027 6 % des Verkaufspreises.

Die Hauptwohnsitzbefreiung greift nur, wenn du selbst lange genug dort gewohnt hast. Ob das bei dir zutrifft, klärt dein Notar oder Steuerberater.

Was bedeutet das für dich als Verkäufer?

Gerade bei Altvermögen lohnt es sich, den Zeitpunkt zu planen: Ein Verkauf noch 2026 kann spürbar Steuer sparen. Wir bewerten die Immobilie kostenlos und zeigen dir, mit welchem Preis du realistisch rechnen kannst – auch wenn ihr als Erbengemeinschaft erst gemeinsam entscheiden müsst.

Häufige Fragen

Wann darf ich eine geerbte Wohnung verkaufen?

In der Regel, sobald das Verlassenschaftsverfahren mit der Einantwortung abgeschlossen ist und du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist.

Wie viel Steuer zahle ich, wenn ich eine geerbte Immobilie verkaufe?

30 % Immobilienertragsteuer auf den Gewinn. Maßgeblich sind Anschaffungszeitpunkt und -kosten des Verstorbenen. Bei Altvermögen gilt eine Pauschale: bis Ende 2026 effektiv 4,2 %, ab 2027 6 % des Verkaufspreises.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Erben?

Es gilt der Stufentarif: 0,5 % auf die ersten 250.000 €, 2 % auf die nächsten 150.000 € und 3,5 % darüber – berechnet vom Grundstückswert.

Quellen

  1. Abwicklung eines Verlassenschaftsverfahrens – oesterreich.gv.at, Stand 4. Oktober 2026
  2. Grunderwerbsteuer – Steuersatz – Bundesministerium für Finanzen, Stand 4. Oktober 2026
  3. Handbuch Immobilienertragsteuer – Bundesministerium für Finanzen, Stand 4. Oktober 2026
  4. Budgetbegleitgesetz 2027–2028, BGBl. I Nr. 62/2026 – RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Stand 29. Juli 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.

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