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Grundbuch: Gebührenbefreiung für Eigenheimkäufer ist ausgelaufen

Das Wichtigste in Kürze

Die befristete Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr für Eigenheime ist vorbei: Nur Anträge, die bis 1. Juli 2026 beim Grundbuch eingelangt sind, waren begünstigt. Seither zahlen Käufer wieder 1,1 % für die Eintragung des Eigentums und 1,2 % für ein Pfandrecht.

1,1 %Eintragung des Eigentums
1,2 %Eintragung des Pfandrechts
1.7.2026Ende der Befreiung

Auf einen Blick

Was war befreit
Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch
Für wen
Erwerb von Wohnraum zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses (Hauptwohnsitz)
Grenzen
Befreit bis 500.000 € Bemessungsgrundlage; ab 2 Mio. € keine Befreiung
Frist
Kaufvertrag nach dem 31. März 2024, Grundbuchsantrag eingelangt zwischen 1. Juli 2024 und 1. Juli 2026
Heute
1,1 % Eintragungsgebühr fürs Eigentum, 1,2 % fürs Pfandrecht

Was war die Befreiung?

Mit dem Wohnbaupaket 2024 wurde die Grundbuch-Eintragungsgebühr für den Kauf eines Eigenheims befristet gestrichen – sowohl für die Eintragung des Eigentums (1,1 %) als auch für ein Pfandrecht der finanzierenden Bank (1,2 %). Befreit war die Bemessungsgrundlage bis 500.000 €; bei Immobilien über 2 Millionen € gab es keine Befreiung.

Seit wann gilt sie nicht mehr?

Begünstigt waren nur Anträge, die zwischen 1. Juli 2024 und 1. Juli 2026 beim Grundbuch eingelangt sind – und der Kaufvertrag musste nach dem 31. März 2024 abgeschlossen worden sein. Für neue Käufe fallen die Gebühren seither wieder voll an.

Wichtig für alle, die noch profitiert haben: Das Eigenheim muss fünf Jahre lang bezogen bleiben. Wird es vorher verkauft oder der Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nachverrechnet.

Was bedeutet das für dich als Verkäufer?

Für Käufer einer 400.000-€-Wohnung mit Kredit sind das rund 4.400 € Eintragungsgebühr plus die Gebühr fürs Pfandrecht, die je nach Kreditbetrag weitere Tausende Euro ausmachen kann. Dieses Geld fehlt im Budget – und beeinflusst, wie viel Käufer für die Immobilie selbst ausgeben können.

Umso wichtiger sind ein realistischer Angebotspreis und eine Präsentation, die den Wert deiner Immobilie sichtbar macht. Und: Hast du selbst beim Kauf von der Befreiung profitiert, prüfe vor einem Verkauf innerhalb von fünf Jahren, ob eine Nachzahlung droht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grundbuch-Eintragungsgebühr jetzt?

1,1 % der Bemessungsgrundlage für die Eintragung des Eigentumsrechts und 1,2 % des Pfandbetrags für ein Pfandrecht.

Wer zahlt die Eintragungsgebühr?

Üblicherweise der Käufer – sie ist Teil der Kaufnebenkosten.

Muss ich nachzahlen, wenn ich meine befreite Wohnung verkaufe?

Ja, wenn du das Eigenheim innerhalb von fünf Jahren verkaufst oder den Hauptwohnsitz aufgibst, wird die Gebühr laut Justizministerium nacherhoben.

Quellen

  1. Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum – Bundesministerium für Justiz, Stand 20. März 2024

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.

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