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Ratgeber Stand: 1 Min. Lesezeit

Kaufnebenkosten in Österreich: Mit diesen Kosten rechnen Käufer

Das Wichtigste in Kürze

Zum Kaufpreis kommen in Österreich meist rund 9 bis 11 % Nebenkosten: 3,5 % Grunderwerbsteuer, 1,1 % Grundbucheintragung, bis zu 3 % plus USt Maklerprovision sowie Kosten für Vertragserrichtung und – bei Finanzierung – 1,2 % für das Pfandrecht.

3,5 %Grunderwerbsteuer
1,1 %Grundbucheintragung
≈ 10 %Nebenkosten gesamt (Faustregel)

Auf einen Blick

Grunderwerbsteuer
3,5 % des Kaufpreises
Grundbucheintragung
1,1 % (Eigentumsrecht)
Pfandrecht (bei Kredit)
1,2 % des Pfandbetrags
Maklerprovision
bis 3 % + 20 % USt
Vertragserrichtung & Treuhand
je nach Notar/Anwalt, plus USt und Barauslagen
Faustregel gesamt
rund 9–11 % des Kaufpreises

Die wichtigsten Kaufnebenkosten

  • Grunderwerbsteuer – 3,5 % des Kaufpreises, abgeführt vom Vertragserrichter. Für Übertragungen im Familienkreis gelten eigene Regeln.
  • Grundbucheintragung – 1,1 % für dein Eigentumsrecht. Die befristete Befreiung für Eigenheime galt nur für Anträge bis 1. Juli 2026.
  • Pfandrecht – 1,2 % des Pfandbetrags, wenn du mit Kredit finanzierst.
  • Maklerprovision – bis 3 % + 20 % USt, wenn du über einen Makler kaufst.
  • Vertragserrichtung & Treuhand durch Notar oder Anwalt – frag vorab nach einem Angebot.

Was bedeutet das für dich als Verkäufer?

Käufer rechnen immer mit dem Gesamtbetrag aus Kaufpreis und Nebenkosten. Ein Angebotspreis, der zum Markt passt, und eine Präsentation, die den Wert sichtbar macht, entscheiden darüber, wie schnell und zu welchem Preis deine Immobilie verkauft wird.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Österreich?

Als Faustregel rund 9 bis 11 % des Kaufpreises – je nach Maklerprovision, Vertragserrichter und Finanzierung.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

3,5 % des Kaufpreises beim Kauf einer Immobilie.

Gilt die Befreiung von der Grundbuchgebühr noch?

Nein, begünstigt waren nur Grundbuchsanträge, die bis 1. Juli 2026 eingelangt sind.

Quellen

  1. Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum – Bundesministerium für Justiz, Stand 20. März 2024
  2. Provisionshöhe für Kauf, Miete oder Baurechte – ÖVI – Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft, Stand 4. Oktober 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.

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