Was war die Befreiung?
Mit dem Wohnbaupaket 2024 wurde die Grundbuch-Eintragungsgebühr für den Kauf eines Eigenheims befristet gestrichen – sowohl für die Eintragung des Eigentums (1,1 %) als auch für ein Pfandrecht der finanzierenden Bank (1,2 %). Befreit war die Bemessungsgrundlage bis 500.000 €; bei Immobilien über 2 Millionen € gab es keine Befreiung.
Seit wann gilt sie nicht mehr?
Begünstigt waren nur Anträge, die zwischen 1. Juli 2024 und 1. Juli 2026 beim Grundbuch eingelangt sind – und der Kaufvertrag musste nach dem 31. März 2024 abgeschlossen worden sein. Für neue Käufe fallen die Gebühren seither wieder voll an.
Wichtig für alle, die noch profitiert haben: Das Eigenheim muss fünf Jahre lang bezogen bleiben. Wird es vorher verkauft oder der Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nachverrechnet.
Was bedeutet das für dich als Verkäufer?
Für Käufer einer 400.000-€-Wohnung mit Kredit sind das rund 4.400 € Eintragungsgebühr plus die Gebühr fürs Pfandrecht, die je nach Kreditbetrag weitere Tausende Euro ausmachen kann. Dieses Geld fehlt im Budget – und beeinflusst, wie viel Käufer für die Immobilie selbst ausgeben können.
Umso wichtiger sind ein realistischer Angebotspreis und eine Präsentation, die den Wert deiner Immobilie sichtbar macht. Und: Hast du selbst beim Kauf von der Befreiung profitiert, prüfe vor einem Verkauf innerhalb von fünf Jahren, ob eine Nachzahlung droht.



