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Ratgeber Stand: 2 Min. Lesezeit

Immobilienertragsteuer beim Verkauf: So viel Steuer zahlst du wirklich

Das Wichtigste in Kürze

Beim Verkauf einer Immobilie in Österreich fallen 30 % Immobilienertragsteuer (ImmoESt) auf den Gewinn an. Bei Altvermögen gelten Pauschalsätze von 4,2 % des Verkaufspreises (ab 2027: 6 %). Steuerfrei ist der Verkauf, wenn die Hauptwohnsitzbefreiung greift.

30 %ImmoESt auf den Gewinn
4,2 %pauschal bei Altvermögen (bis 2026)
0 €mit Hauptwohnsitzbefreiung

Auf einen Blick

Steuersatz
30 % auf den Veräußerungsgewinn
Neuvermögen
Erwerb ab 1. April 2002 (bzw. am 31. März 2012 steuerverfangen): 30 % vom tatsächlichen Gewinn
Altvermögen
4,2 % des Verkaufspreises, bei Umwidmung 18 % – ab 2027: 6 % bzw. 21 %
Hauptwohnsitzbefreiung
Mind. 2 Jahre durchgehend seit dem Kauf oder 5 der letzten 10 Jahre als Hauptwohnsitz
Wer führt ab
In der Regel der Notar oder Anwalt, der den Kaufvertrag abwickelt

Wie funktioniert die ImmoESt?

Verkaufst du eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück, ist der Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt 30 %. Wie der Gewinn berechnet wird, hängt davon ab, wann du die Immobilie erworben hast.

Neuvermögen: 30 % vom echten Gewinn

Bei Neuvermögen wird der tatsächliche Gewinn besteuert: Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und bestimmter Herstellungs- und Instandsetzungsaufwand, soweit dieser nicht bereits steuerlich abgesetzt wurde. Als Neuvermögen gelten im Wesentlichen Immobilien, die ab dem 1. April 2002 erworben wurden.

Altvermögen: Pauschale statt Gewinnrechnung

Für Altvermögen werden die Anschaffungskosten pauschal angesetzt. Bis Ende 2026 ergibt das effektiv 4,2 % des Verkaufspreises, bei umgewidmeten Grundstücken 18 %. Für Verkäufe ab 1. Jänner 2027 steigen diese Werte auf 6 % bzw. 21 % (Budgetbegleitgesetz 2027–2028).

Wann ist der Verkauf steuerfrei?

Hauptwohnsitzbefreiung

Steuerfrei, wenn die Immobilie seit dem Erwerb mindestens 2 Jahre durchgehend dein Hauptwohnsitz war – oder in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre durchgehend. Den Hauptwohnsitz gibst du mit dem Verkauf auf.

Herstellerbefreiung

Selbst errichtetes Gebäude, in den letzten 10 Jahren nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt: Der Gewinn aus dem Gebäude ist steuerfrei – Grund und Boden nicht.

Wer kümmert sich um die Abfuhr?

In der Praxis berechnet der Notar oder Anwalt, der den Kaufvertrag errichtet, die ImmoESt und führt sie direkt ans Finanzamt ab. Damit ist die Steuer für dich in aller Regel erledigt.

Was bedeutet das für dich als Verkäufer?

Die Steuer hängt stark von deiner persönlichen Situation ab: Kaufzeitpunkt, Hauptwohnsitz, Investitionen. Lass dir deshalb vor dem Verkauf ausrechnen, was dir nach Steuern bleibt – im Erstgespräch zeigen wir dir, mit welchem Verkaufspreis du realistisch rechnen kannst.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Immobilienertragsteuer in Österreich?

30 % auf den Veräußerungsgewinn. Bei Altvermögen gilt pauschal effektiv 4,2 % des Verkaufspreises (ab 2027: 6 %).

Wann muss ich keine ImmoESt zahlen?

Zum Beispiel, wenn die Hauptwohnsitzbefreiung greift: mindestens zwei Jahre durchgehend Hauptwohnsitz seit dem Erwerb oder fünf Jahre durchgehend innerhalb der letzten zehn Jahre – und Aufgabe des Hauptwohnsitzes.

Muss ich die ImmoESt selbst ans Finanzamt zahlen?

Meist nicht: Der Notar oder Anwalt, der den Kaufvertrag abwickelt, berechnet die Steuer und führt sie ab.

Quellen

  1. Budgetbegleitgesetz 2027–2028, BGBl. I Nr. 62/2026 – RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Stand 29. Juli 2026
  2. Einkommensteuergesetz 1988, § 30 (Private Grundstücksveräußerungen) – RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Stand 4. Oktober 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.

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