Alle News
News Stand: 2 Min. Lesezeit

ImmoESt steigt 2027: Verkauf von Altvermögen wird teurer

Das Wichtigste in Kürze

Ab 1. Jänner 2027 zahlst du beim Verkauf von sogenanntem Altvermögen effektiv 6 % statt 4,2 % des Verkaufspreises an Immobilienertragsteuer – bei umgewidmeten Grundstücken 21 % statt 18 %. Wer eine solche Immobilie verkaufen will, spart, wenn der Verkauf noch 2026 über die Bühne geht.

6 %ImmoESt auf Altvermögen ab 2027
4,2 %gilt noch bis Ende 2026
+7.200 €mehr Steuer bei 400.000 € Verkaufspreis

Auf einen Blick

Betrifft
Altvermögen – Immobilien, die am 31. März 2012 nicht mehr steuerverfangen waren (in der Regel vor dem 1. April 2002 erworben)
Ab wann
Verkäufe nach dem 31. Dezember 2026
Bisher
4,2 % des Verkaufspreises (umgewidmet: 18 %)
Neu
6 % des Verkaufspreises (umgewidmet: 21 %)
Rechtsgrundlage
Budgetbegleitgesetz 2027–2028, BGBl. I Nr. 62/2026 (§ 30 Abs. 4 EStG)
Status
Beschlossen und im Bundesgesetzblatt kundgemacht

Was genau ändert sich?

Der Steuersatz der Immobilienertragsteuer bleibt bei 30 %. Geändert wird aber, wie der Gewinn bei Altvermögen berechnet wird: Bisher wurden pauschal 86 % des Verkaufspreises als Anschaffungskosten angenommen – versteuert wurden also nur 14 %. Ab 2027 sind es nur noch 80 %, versteuert werden damit 20 % des Verkaufspreises. Effektiv steigt die Steuer dadurch von 4,2 % auf 6 % des Verkaufspreises.

Für Grundstücke, die nach dem 31. Dezember 1987 umgewidmet wurden (zum Beispiel von Grünland in Bauland), sinken die pauschalen Anschaffungskosten von 40 % auf 30 %. Die Belastung steigt damit von 18 % auf 21 % des Verkaufspreises.

Was ist „Altvermögen“?

Als Altvermögen gelten Immobilien, die am 31. März 2012 nicht mehr steuerverfangen waren – in der Praxis meist Wohnungen, Häuser und Grundstücke, die vor dem 1. April 2002 gekauft wurden. Für später erworbene Immobilien (Neuvermögen) ändert sich nichts: Dort werden weiterhin 30 % auf den tatsächlichen Gewinn fällig.

Was bedeutet das für dich als Verkäufer?

Rechne es selbst aus – gib deinen erwarteten Verkaufspreis ein:

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Veräußerung, in der Regel also der Abschluss des Kaufvertrags.

Ein Verkauf braucht Vorlauf: Bewertung, Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen und Kaufvertrag. Wer noch 2026 verkaufen möchte, sollte deshalb jetzt starten.

Gilt die Hauptwohnsitzbefreiung weiter?

Ja. Hast du in der Immobilie lange genug deinen Hauptwohnsitz gehabt, kann der Verkauf weiterhin komplett steuerfrei sein – unabhängig davon, ob es sich um Alt- oder Neuvermögen handelt. Ob die Befreiung bei dir greift, klärst du am besten mit deinem Notar, Anwalt oder Steuerberater.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die höhere ImmoESt für Altvermögen?

Für alle Veräußerungen nach dem 31. Dezember 2026, also ab 1. Jänner 2027.

Steigt auch der Steuersatz von 30 %?

Nein. Der Satz bleibt bei 30 %. Geändert werden nur die pauschalen Anschaffungskosten bei Altvermögen – dadurch steigt die effektive Belastung von 4,2 % auf 6 % des Verkaufspreises.

Betrifft die Änderung auch Immobilien, die ich nach 2002 gekauft habe?

In der Regel nicht. Für Neuvermögen gilt weiterhin: 30 % ImmoESt auf den tatsächlichen Veräußerungsgewinn.

Quellen

  1. Budgetbegleitgesetz 2027–2028, BGBl. I Nr. 62/2026 – RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Stand 29. Juli 2026
  2. Budgetbegleitgesetz 2027 und 2028 – Teil Steuern – Bundesministerium für Finanzen, Stand 29. Juli 2026
  3. Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (Parlamentarisches Verfahren) – Parlament Österreich, Stand 16. Juli 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.

Diesen Beitrag zitieren

Du möchtest auf deiner Website, in deinem Blog oder in einem Artikel darauf verweisen? Sehr gerne – mit einem Link auf diese Seite.

Zurück zur Übersicht