Alle News
News Stand: 2 Min. Lesezeit

Energieausweis beim Verkauf: Das gilt seit Juli 2026

Das Wichtigste in Kürze

Wer eine Immobilie verkauft, muss einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorlegen und ihn binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss übergeben. Seit 1. Juli 2026 gehören in jedes Inserat der Heizwärmebedarf, der Endenergiebedarf und die Gesamtenergieeffizienzklasse. Verstöße kosten bis zu 1.450 €.

10 Jahremaximales Alter des Energieausweises
14 TageFrist für die Übergabe an den Käufer
1.450 €Strafe je Verstoß (höchstens)

Auf einen Blick

Vorlage
rechtzeitig, bevor der Käufer seine Vertragserklärung abgibt
Übergabe
binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss
Im Inserat (seit 1.7.2026)
Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf, Gesamtenergieeffizienzklasse
Bei Wohnungen
Ausweis der Wohnung, einer vergleichbaren im Haus oder des ganzen Gebäudes
Ohne Ausweis
eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Effizienz gilt als vereinbart
Rechtsgrundlage
EAVG 2012 idF BGBl. I Nr. 38/2026

Was ist neu seit Juli 2026?

Mit der Novelle des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (BGBl. I Nr. 38/2026) haben sich die Angaben in Inseraten geändert: Seit 1. Juli 2026 müssen Verkaufsanzeigen den Heizwärmebedarf, den Endenergiebedarf und die Gesamtenergieeffizienzklasse enthalten. Die Pflicht trifft Verkäufer und beauftragte Makler gleichermaßen.

Was gilt beim Verkauf?

  • Vorlegen: rechtzeitig, bevor der Käufer seine Vertragserklärung abgibt.
  • Übergeben: den Ausweis oder eine vollständige Kopie binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss.
  • Alter: höchstens zehn Jahre.
  • Wohnungen: Es reicht auch der Ausweis einer vergleichbaren Wohnung im selben Haus oder der Ausweis des ganzen Gebäudes.

Was passiert ohne Energieausweis?

Wird kein Ausweis vorgelegt, gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz als vereinbart. Wird er nach dem Abschluss nicht übergeben, kann der Käufer selbst einen erstellen lassen und die angemessenen Kosten zurückverlangen. Dazu kommen Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 € – für fehlende Angaben im Inserat ebenso wie für einen fehlenden Ausweis.

Was bedeutet das für dich als Verkäufer?

Kümmere dich um den Energieausweis, bevor die Vermarktung startet – sonst darf das Inserat eigentlich gar nicht online gehen. Bei den Immo Rebellen organisieren wir den Ausweis für dich, wenn du keinen hast oder deiner älter als zehn Jahre ist.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Energieausweis, um meine Wohnung zu verkaufen?

Ja. Du musst einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorlegen und ihn binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss übergeben. Ausnahmen gibt es nur für wenige Gebäudearten, etwa sehr kleine oder nur vorübergehend genutzte Gebäude.

Was muss seit 2026 im Inserat stehen?

Seit 1. Juli 2026: Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Gesamtenergieeffizienzklasse.

Wie hoch ist die Strafe ohne Energieausweis?

Bis zu 1.450 € – sowohl für fehlende Angaben im Inserat als auch für einen nicht vorgelegten oder nicht übergebenen Ausweis.

Quellen

  1. Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (geltende Fassung) – RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Stand 4. Oktober 2026
  2. EAVG 2012 § 3 – Angaben in Anzeigen (Fassung ab 1.7.2026) – RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Stand 4. Oktober 2026
  3. Energieausweis im Vertragsrecht – Wirtschaftskammer Österreich, Stand 4. Oktober 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.

Diesen Beitrag zitieren

Du möchtest auf deiner Website, in deinem Blog oder in einem Artikel darauf verweisen? Sehr gerne – mit einem Link auf diese Seite.

Zurück zur Übersicht