Was ist neu seit Juli 2026?
Mit der Novelle des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (BGBl. I Nr. 38/2026) haben sich die Angaben in Inseraten geändert: Seit 1. Juli 2026 müssen Verkaufsanzeigen den Heizwärmebedarf, den Endenergiebedarf und die Gesamtenergieeffizienzklasse enthalten. Die Pflicht trifft Verkäufer und beauftragte Makler gleichermaßen.
Was gilt beim Verkauf?
- Vorlegen: rechtzeitig, bevor der Käufer seine Vertragserklärung abgibt.
- Übergeben: den Ausweis oder eine vollständige Kopie binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss.
- Alter: höchstens zehn Jahre.
- Wohnungen: Es reicht auch der Ausweis einer vergleichbaren Wohnung im selben Haus oder der Ausweis des ganzen Gebäudes.
Was passiert ohne Energieausweis?
Wird kein Ausweis vorgelegt, gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz als vereinbart. Wird er nach dem Abschluss nicht übergeben, kann der Käufer selbst einen erstellen lassen und die angemessenen Kosten zurückverlangen. Dazu kommen Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 € – für fehlende Angaben im Inserat ebenso wie für einen fehlenden Ausweis.
Was bedeutet das für dich als Verkäufer?
Kümmere dich um den Energieausweis, bevor die Vermarktung startet – sonst darf das Inserat eigentlich gar nicht online gehen. Bei den Immo Rebellen organisieren wir den Ausweis für dich, wenn du keinen hast oder deiner älter als zehn Jahre ist.



